Vorläufige Steuerbescheinigung gemäß § 35 ESTG

Bzgl. der Erstellung der Jahresabrechnungen haben Kunden immer sehr viel "Druck im Kessel" - diesen könnte man dadurch mindern, dass man den Eigentümern Anfang des Jahres direkt eine Steuerbescheinigung gemäß § 35 ESTG zur Verfügung stellt

Idee das über einen Bericht darzustellen. Der beliebig gezogen werden kann und gar nicht zwingend an die Abrechnung gebunden ist

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zur Wertung anstehend

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