Im Eigentumsverhältnis ist es möglich eine weitere Kontaktperson (Bevollmächtigter/Erbe/sonstige) auszuwählen.
Aktuell ist dies im Mietverhältnis nicht möglich.
Dies sollte im Mietverhältnis ergänzt werden, damit dort auch weitere Kontaktpersonen hinzugefügt werden und im Schriftverkehr zum MV berücksichtigt werden.